Vier entscheidende Fragen für den Banker:

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Wofür ist das Geld?

Präsentieren Sie Ihr Anliegen anschaulich, ansprechend und verständlich!

Nehmen Sie sich die Zeit, eine solche Präsentation mit Sorgfalt zu erstellen.

 

 

Wer ist der Kunde?

Am besten, der Banker muss Ihnen diese Frage gar nicht stellen, weil er Sie langfristig kennt und Sie ihn immer auf dem Laufenden halten. Und zwar auch bei Problemen.

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Kreditvergabe: So entscheidet die Bank (Teil 2 von 2)

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(WKr) Eine intakte Beziehung zur Bank ist demnach der beste Beschleuniger bei der Kreditvergabe. Eben die gilt es langfristig zu pflegen und dafür die Bank über alle wesentlichen Entwicklungen im Unternehmen auf dem Laufenden zu halten.

 

Der Banker seinerseits erwartet fast schon einen proaktiv agierenden Unternehmer und wird dessen Initiative mit Wohlwollen quittieren. Denn, wer wenn nicht der Unternehmer selbst, kann die eigenen Stärken, die Strategie oder die Personalpolitik am besten darstellen – und in einem ausformulierten Strategiekonzept aufzeigen.

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Kreditvergabe: So entscheidet die Bank (Teil 1 von 2)

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(WKr) Finanzierungslücke, Kapitalbedarf? Ein Anruf bei der Bank genügt – so war das einmal, heute ist weit mehr gefordert. Auch die einfache Präsentation der wirtschaftlichen Kennzahlen reicht nicht mehr, dagegen spielen andere, weiche Faktoren für die Bank eine wichtige Rolle. Wie aber fällt die Entscheidung und was ist maßgeblich dafür?

 

Ein Kreditantrag ist ein bisschen wie die Frage nach mehr Taschengeld. Einfach zu sagen: „Ich brauche jetzt aber mehr!“ reicht nicht, etwas mehr muss man meistens schon dafür tun.

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Nein, die Schweizer bauen keine neue Stadt!

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(WKr) Gestatten, Saldo Dispo. Ich bin Spaßversteher, deshalb arbeite ich auch in der Bank – denn dort macht das Arbeiten gerade in diesen Krisentagen besonders Freude.

 

Erst gestern war mir ein Kreditantrag von einem wirklich liebenswerten Unternehmer vergönnt. Nicht, dass mich das vor Probleme stellen würde – nur kannte ich den Menschen gar nicht und habe von seiner Firma noch nie gehört. Zunächst war mir danach, zu jubilieren, weil man gerade in diesen trüben Tagen über jedes Krisengesicht froh ist. Und dieser Mann war wirklich gebeutelt und brauchte dringend Geld.

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Insolvenz als Chance – Anpassen statt untergehen (4 von 4)

Insolvenz als Chance

Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht außerdem die vollständige Nutzung der insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumente. Hierzu gehören u. a.:

·                die fristlose Beendigung ungünstiger Verträge (z. B. Kaufverträge, Leasingverträge, Versicherungsverträge, Lieferverträge etc.) mit Eröffnung des Verfahrens,

·                die Beendigung jedes gewerblichen Mietverhältnisses mit einer maximalen Kündigungsfrist von 3 Monaten auch bei fest vereinbarter Mietzeit,

·                die Kündigung von Arbeitsverhältnissen mit einer maximalen Kündigungsfrist von 3 Monaten selbst bei tarif- oder vertraglicher Unkündbarkeit,

·                die gesetzliche Beschränkung des Umfangs eines eventuell aufzustellenden Sozialplans,

·                das Einfrieren der Altschulden auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ohne fortlaufende Zinslast,

·                das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen und die Unterbrechung aller anhängigen Gerichtsverfahren, die sich auf Altverbindlichkeiten beziehen.

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Insolvenz als Chance – Anpassen statt untergehen (3 von 4)

Insolvenz als Chance

Was sind die Besonderheiten eines Insolvenzplanes?

Ein Insolvenzplan ist eine Art Vertrag zwischen dem Schuldner und der Gesamtheit seiner Gläubiger. Schuldner und Gläubiger vereinbaren, ob das schuldnerischen Unternehmen zu sanieren oder zu verwerten ist und auf welche Art und Weise dies geschehen soll. Schuldner und Gläubiger vereinbaren, welchen Betrag der Schuldner abschließend an die Gläubiger zu zahlen hat (Quote) und in welchem Umfang er entschuldet wird.

Der Insolvenzplan kann vom Schuldner schon mit dem Insolvenzantrag dem Insolvenzgericht vorgelegt werden.

Der Insolvenzplan bietet im Vergleich zum Regelinsolvenzverfahren folgende Vorteile:

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Insolvenz als Chance – Anpassen statt untergehen (2 von 4)

Insolvenz als Chance

Was macht den Schutz eines Insolvenzverfahrens aus?

·               Ein Insolvenzverfahren schützt das betriebliche Vermögen vor den Angriffen einzelner Gläubiger. Vollstreckungsmaßnahmen können vom Insolvenzgericht schon im Insolvenzeröffnungsverfahren (Zeitraum zwischen Antragstellung und Insolvenzeröffnung) untersagt werden.

 

·               Während der Dauer des Insolvenzverfahrens werden Vollstreckungsmaßnahmen durch die Insolvenzordnung verboten.

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Insolvenz als Chance – Anpassen statt untergehen (1 von 4)

Insolvenz als Chance

Kein Arzt wartet erst den Kollaps des Kreislaufes ab, um danach mit der Heilung (Sanierung) zu beginnen. Er wird vielmehr bemüht sein, auch schwache Symptome so früh wie möglich zu erkennen, um den Ausbruch der Krankheit zu verhindern.

 

In einer vergleichbaren Lage befindet sich der Unternehmer, der die Krisenzeichen am Horizont aufleuchten sieht und eine akute Existenzbedrohung seines Unternehmens verhindern will. Auch er wird möglichst frühzeitig Sanierungsüberlegungen anstellen. Er wird zunächst prüfen, ob eine geräuschlose außergerichtliche Sanierung noch machbar ist oder ob er sich wegen des schon spürbaren Drucks der Gläubiger besser unter den Schutz eines Insolvenzverfahrens stellt.

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Fünf-Punkte-Strategie Teil V > Immer dranbleiben

Dranbleiben - Coaching

(WKr) Wer diese – im Grunde äußerst einfachen Regeln – beherzigt, hat beste Chancen beim Gespräch mit der Bank. Dennoch muss man als Unternehmer auch weiterhin am Ball bleiben, um nicht einen klassischen Jojo-Effekt zu erleiden.

 

Der ist durchaus vergleichbar mit einer Alltagssituation: Wer sich etwa das Ziel gesteckt hat, an vier Tagen in der Woche eine halbe Stunde Sport zu treiben, muss trotzt anfänglicher Euphorie mit Muskelkater kämpfen. Ein erfahrener Trainer wird dann den Rat aussprechen, gerade jetzt nicht nachzulassen. Und tatsächlich: Ist diese Anfangshürde überwunden, funktioniert alles viel einfacher, fast wie von selbst. Wer nun jedoch wieder abreißen lässt, etwa weil die berufliche Pflicht ruft, stellt beim Neuanfang unweigerlich fest: Es ist so hart wie am Anfang – der Körper hat sich wieder an den alten Zustand gewöhnt.

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Fünf-Punkte-Strategie Teil IV > Klarheit über persönliche und unternehmerische Ziele

Ziele

(WKr) Vielfach drückt der Schuh aber an einer ganz anderen Stelle: Die eigenen Ziele sind nicht genau oder überhaupt nicht formuliert.

 

Auf die Frage, wie klar die eigenen Ziele bekannt sind, wird der überwiegende Anteil der Unternehmer zwar mit “gut” antworten. Doch je genauer man nachfragt, desto dünner werden die Aussagen. “Na ja, wir wollen im nächsten Jahr expandieren. Es läuft gerade die Markteinführung eines neuen Produkts”, hört man dann vielfach. Doch der Banker will es genauer wissen – unternehmerisch wie persönlich!

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