Insolvenz als Chance – Anpassen statt untergehen (1 von 4)

Insolvenz als Chance

Kein Arzt wartet erst den Kollaps des Kreislaufes ab, um danach mit der Heilung (Sanierung) zu beginnen. Er wird vielmehr bemüht sein, auch schwache Symptome so früh wie möglich zu erkennen, um den Ausbruch der Krankheit zu verhindern.

 

In einer vergleichbaren Lage befindet sich der Unternehmer, der die Krisenzeichen am Horizont aufleuchten sieht und eine akute Existenzbedrohung seines Unternehmens verhindern will. Auch er wird möglichst frühzeitig Sanierungsüberlegungen anstellen. Er wird zunächst prüfen, ob eine geräuschlose außergerichtliche Sanierung noch machbar ist oder ob er sich wegen des schon spürbaren Drucks der Gläubiger besser unter den Schutz eines Insolvenzverfahrens stellt.

 

Es gibt zahlreiche prominente Beispiele für eine erfolgreiche Sanierung in der Insolvenz. So gingen Babcock Borsig, Herlitz, Ihr Platz, der Postzusteller PIN und Sinn Leffers aus ihren Insolvenzverfahren zwar verändert, aber effizient und wettbewerbsfähig hervor. Auch der Warenhauskonzern Arcandor mit Karstadt und Quelle soll in der Insolvenz saniert werden.

Diese Erfolge wurden in Insolvenzverfahren auf der Basis von Insolvenzplänen erzielt.

Die Beispiele machen offensichtlich, dass eine Insolvenz nicht zwingend das Ende der unternehmerischen Tätigkeit bedeutet. Gerade durch das großartige Sanierungsinstrument Insolvenzplan können viele Unternehmen gerettet werden.

 

 

Autor des 4-teiligen Beitrages ist Ulf D. Gaubatz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

www.udgaubatz.de

 

Willi Kreh – Steuerberater und BankStrategieBerater, 24. 11. 2009

www.BankStrategieBerater.de

1 Kommentar zu „Insolvenz als Chance – Anpassen statt untergehen (1 von 4)“

  • Bernd Wegner sagt:

    Meines Wissens nach richtet sich Rating Chance an kleine und mittlere Unternehmen.

    Im Gegensatz zu den Konzernen und Großunternehmen, die sog. Shareholdern gehören, ist ein kleines Unternehmen in der Insolvenz fast immer für den Unternehmer selbst bzw. für die Gesellschafter verloren – auch wenn es nicht endgültig stirbt. Meist wird billig aus der Insolvenz heraus aufgekauft und ausgeschlachtet, falls das überhaupt passiert.

    Lieber in jedem Falle vor der Insolvenz retten, denn dann hat der – zwar an allem schuldige – Krisenunternehmer aber trotzdem noch etwas davon, und wenn es nur die Verhinderung der meist nachfolgenden Privatinsolvenz ist.

    Bernd Wegner
    Krisenabwender

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