Insolvenz als Chance – Anpassen statt untergehen (2 von 4)
Was macht den Schutz eines Insolvenzverfahrens aus?
· Ein Insolvenzverfahren schützt das betriebliche Vermögen vor den Angriffen einzelner Gläubiger. Vollstreckungsmaßnahmen können vom Insolvenzgericht schon im Insolvenzeröffnungsverfahren (Zeitraum zwischen Antragstellung und Insolvenzeröffnung) untersagt werden.
· Während der Dauer des Insolvenzverfahrens werden Vollstreckungsmaßnahmen durch die Insolvenzordnung verboten.
Dies verhindert, dass der laufende Betrieb von den Gläubigern zerschlagen wird.
Bereits die Insolvenzeröffnungsphase bietet Möglichkeiten Liquidität zu schöpfen, von denen ein Unternehmer in der außergerichtlichen Sanierung nur träumen kann.
· So werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ausstehende Löhne und Gehälter für die Dauer von drei Monaten von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt.
· Häufig verhindert der vorläufige Insolvenzverwalter auch, dass weitere Betriebsausgaben entrichtet werden, z.B. Leasingraten, Mieten, Zinsen und Tilgungen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Dies alles schafft Liquidität!
Deswegen ist es so wichtig, dass der Insolvenzantrag frühzeitig gestellt wird, d.h. zu einem Zeitpunkt, zudem noch keine Löhne und Gehälter rückständig sind.
Autor des 4-teiligen Beitrages ist Ulf D. Gaubatz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Willi Kreh – Steuerberater und BankStrategieBerater, 07. 12. 2009
