Insolvenz als Chance – Anpassen statt untergehen (3 von 4)

Insolvenz als Chance

Was sind die Besonderheiten eines Insolvenzplanes?

Ein Insolvenzplan ist eine Art Vertrag zwischen dem Schuldner und der Gesamtheit seiner Gläubiger. Schuldner und Gläubiger vereinbaren, ob das schuldnerischen Unternehmen zu sanieren oder zu verwerten ist und auf welche Art und Weise dies geschehen soll. Schuldner und Gläubiger vereinbaren, welchen Betrag der Schuldner abschließend an die Gläubiger zu zahlen hat (Quote) und in welchem Umfang er entschuldet wird.

Der Insolvenzplan kann vom Schuldner schon mit dem Insolvenzantrag dem Insolvenzgericht vorgelegt werden.

Der Insolvenzplan bietet im Vergleich zum Regelinsolvenzverfahren folgende Vorteile:

 

·               Das Insolvenzplanverfahren ist auf eine schnelle und effiziente Sanierung ausgerichtet. Während die Laufzeit von Regelinsolvenzverfahren mehrere Jahre dauern kann, rechnet man beim Insolvenzplanverfahren in Monaten. Damit entsteht schnell Rechtssicherheit für das weitere Schicksal des Unternehmens.

·               Dem entsprechend erhalten die Gläubiger die vereinbarten Zahlungen auf die Quote meist wenige Monate nach Insolvenzeröffnung, also früher.

·                Die Befriedigungsquote der Gläubiger ist meist deutlich höher als in Regelinsolvenzverfahren. Nach einer Erhebung des Instituts für Mittelstandsforschung, Bonn, beträgt sie 20% gegenüber 6% im Regelinsolvenzverfahren.

·                Es werden mehr Arbeitsplätze erhalten.

·               Der Unternehmensträger (z.B. GmbH) kann erhalten werden. Damit wird auch den Kapitalgebern eine zweite Chance eingeräumt!

·               Die Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Kunden bleiben in aller Regel zum wechselseitigen Nutzen bestehen.

·               Der Insolvenzplan bindet auch die Gläubiger, die sich nicht am Verfahren beteiligt haben.

·                Natürliche Personen kommen eher in den Genuss der Restschuldbefreiung.

 

 

Autor des 4-teiligen Beitrages ist Ulf D. Gaubatz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

www.udgaubatz.de

 

Willi Kreh – Steuerberater und BankStrategieBerater, 18. 12. 2009

www.BankStrategieBerater.de

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